Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen
Familie Heimes veranstaltet ein Gewinnspiel.
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Gewinne
Es gibt folgende Preise zu gewinnen:
• 1. und 2. Platz: Ein Weihnachtsbaum für 2021. Die Baumsorte kann frei gewählt werden, maximale Baumhöhe 3,00 Meter.
• 3. und 4. Platz: Ein Metten Geschenkset „Gruß aus dem Sauerland“.
• 5. Platz: Ein Überraschungsgewinn
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Teilnahme
Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie ein ausgefülltes Los in die Losbox am Weihnachtsbaum-Stand (Koperniksstraße 5, Düsseldorf) einwirft. Die Teilnahmephase sich vom 8.12.2021 um 9:00 Uhr bis zum 24.12.2020 um 15:00 Uhr. Die Gewinner werden ausgelost. Das Ergebnis wird am 08.01.2020 bekannt gegeben.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
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Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne
Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte SMS über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt (innerhalb Deutschlands) der Veranstalter. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Der 1. und 2. Preis -Weihnachtsbaum- kann ab dem 11.12.2022 an unserem Verkaufsstand in Düsseldorf-Bilk (Kopernikusstraße 5) abgeholt werden. Die Preise 3 bis 5 werden im Anschluss an die Auslosung per Post versandt.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten, beispielsweise eine Anreise zum Verkaufsstand, gehen zu Lasten des Gewinners.
Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns bis zum 23.12.2022. Maximal kann einem Teilnehmer nur ein Gewinn zugewiesen werden.
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Ausschluss vom Gewinnspiel
Familie Heimes behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.
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Beendigung des Gewinnspiels
Familie Heimes behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern, oder wenn aus technischen Gründen eine korrekte Durchführung nicht möglich ist.
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Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich auf www.heimes-holz.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der verwendeten Applikation. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.